Bad modernisieren

Bad barrierefrei umbauen: Zuschuss der Pflegekasse beantragen

Die Pflegekasse beteiligt sich am barrierefreien Umbau deines Bades, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Die kurze Antwort

Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein, sonst entfällt der Anspruch. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, steigt der Betrag auf bis zu 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig und wird nicht zurückgefordert.

Bis 4.180 Euro

Zuschuss je Maßnahme, einkommensunabhängig und bei neuem Bedarf erneut möglich.

12.000 bis 18.000 Euro

Typische Gesamtkosten für ein komplett barrierefreies Bad mittlerer Größe.

3 bis 6 Wochen

Übliche Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur schriftlichen Bewilligung.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, Stand 2026. Geregelt ist er in Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ausgezahlt wird keine Pauschale, sondern höchstens der Betrag, den der Umbau tatsächlich kostet. Bei 3.000 Euro Rechnungssumme bekommst du 3.000 Euro, bei 20.000 Euro bleibt es bei 4.180 Euro.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zählt jede Person mit. Bei zwei Personen sind bis zu 8.360 Euro möglich, bei vier Personen bis zu 16.720 Euro. Mehr als vier Ansprüche werden für dieselbe Maßnahme nicht zusammengelegt.

Der Betrag wird regelmäßig angepasst, zuletzt zum Jahresbeginn 2025. Fördersätze ändern sich, deshalb prüfst du die aktuelle Höhe vor der Antragstellung bei deiner Pflegekasse.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Es sind vier Bedingungen, und alle vier müssen zusammenkommen.

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Die Höhe des Grades ist egal, auch Pflegegrad 1 reicht aus.
  • Häusliche Pflege. Die Person muss zu Hause versorgt werden, nicht dauerhaft im Heim.
  • Zweck der Maßnahme. Der Umbau muss die Pflege ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen.
  • Antrag vor der Auftragsvergabe. Wer zuerst den Handwerker beauftragt, verliert den Anspruch fast immer.

Ob du Eigentümer oder Mieter bist, spielt keine Rolle. In der Mietwohnung brauchst du vor dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung legst du dem Antrag gleich bei, das verkürzt die Prüfung spürbar.

Wie beantragst du den Zuschuss Schritt für Schritt?

Der Ablauf ist immer gleich, und jede Abkürzung kostet dich Geld.

  1. Pflegegrad klären. Liegt noch keiner vor, stellst du zuerst den Antrag auf Pflegeleistungen. Die Begutachtung dauert je nach Kasse zwei bis fünf Wochen.
  2. Kostenvoranschlag holen. Lass dir vom Fachbetrieb ein Angebot geben, in dem jede Position einzeln steht. Pauschalangebote über eine Summe werden häufig zurückgeschickt.
  3. Antrag einreichen. Formular der Kasse, Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung, welche konkrete Einschränkung der Umbau löst. Eine Stellungnahme des Pflegedienstes oder einer Wohnberatungsstelle hilft.
  4. Bewilligung abwarten. Üblich sind drei bis sechs Wochen. Manche Kassen schicken vorher einen Gutachter vorbei.
  5. Umbauen lassen. Erst jetzt beauftragst du den Betrieb.
  6. Rechnung einreichen. Nach Vorlage der Originalrechnung überweist die Kasse meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Tipp: Lass den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen. Den Teil der Kosten, den die Kasse nicht übernimmt, kannst du später als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen.

Welche Umbauten werden anerkannt und welche nicht?

Anerkannt wird alles, was eine konkrete Einschränkung ausgleicht. Dazu zählen die bodengleiche Dusche anstelle der Wanne, Haltegriffe und Stützklappgriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch, eine erhöhte oder versetzte Toilette, das Abtragen von Schwellen, die Verbreiterung der Badtür auf 90 Zentimeter und ein rutschhemmender Bodenbelag.

Nicht anerkannt wird, was allein die Optik verbessert. Neue Fliesen aus Geschmacksgründen, eine größere Wanne, Sauna, Whirlpool oder Möbel ohne Bezug zur Pflege lehnen die Kassen ab. Fliesenarbeiten werden nur so weit bezahlt, wie sie durch den Umbau zwingend anfallen, etwa an der aufgestemmten Duschfläche.

Formuliere die Begründung deshalb immer aus der Einschränkung heraus. Nicht der Wunsch nach einem schönen Bad zählt, sondern dass die Wanne nicht mehr sicher zu übersteigen ist. Wer sein barrierefreies Bad von Grund auf plant, sollte diese Trennung von Anfang an im Angebot abbilden.

Lässt sich der Zuschuss mit KfW und Steuerbonus kombinieren?

Teilweise. Die Grundregel lautet: Alle Zuschüsse zusammen dürfen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

Der Zuschuss der KfW für Barrierereduzierung aus dem Programm 455-B lässt sich grundsätzlich mit dem Pflegekassen-Zuschuss verbinden, solange beide Töpfe unterschiedliche Kostenanteile decken. Dieses Programm wird allerdings nur ausgezahlt, solange Haushaltsmittel bereitstehen, und war in der Vergangenheit mehrfach ausgeschöpft. Prüfe den Stand vor der Antragstellung direkt bei der KfW. Als Alternative bleibt der zinsgünstige Kredit aus dem Programm 159.

Beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG gilt: 20 Prozent des Lohnanteils, maximal 1.200 Euro im Jahr. Absetzen darfst du nur den Anteil, den kein Zuschuss abgedeckt hat. Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich laufend, deshalb ist der Stand vor jedem Antrag zu prüfen.

Was kostet ein barrierefreier Badumbau wirklich?

Ein vollständig barrierefreies Bad mit 6 bis 8 Quadratmetern liegt 2026 bei 12.000 bis 18.000 Euro. Wer nur einzelne Hürden beseitigt, kommt deutlich günstiger weg. Die Einzelpositionen zeigen, wo das Geld hingeht.

PositionPreis
Bodengleiche Dusche inklusive Abdichtung und Gefälle3.500 bis 7.000 Euro
Barrierefreie Duschabtrennung oder Vorhanglösung600 bis 1.800 Euro
Haltegriff oder Stützklappgriff je Stück80 bis 400 Euro
WC erhöhen oder wandhängend versetzen900 bis 2.500 Euro
Unterfahrbarer Waschtisch mit Armatur700 bis 2.000 Euro
Türverbreiterung auf 90 cm inklusive neuer Tür900 bis 2.200 Euro
Schwellen abtragen und Übergänge anpassen200 bis 800 Euro
Rutschhemmender Bodenbelag je Quadratmeter60 bis 140 Euro
Elektrik und Beleuchtung anpassen500 bis 1.500 Euro
Demontage und Entsorgung des alten Bades400 bis 1.000 Euro

Ein Rechenbeispiel: Der Umbau kostet 15.000 Euro. Die Pflegekasse zahlt 4.180 Euro. Vom Rest entfallen rund 6.000 Euro auf Lohn, davon bringt der Steuerbonus die maximalen 1.200 Euro. Dein Eigenanteil liegt bei etwa 9.620 Euro. Wie sich diese Summe je nach Ausstattung verschiebt, zeigt die Übersicht zu den Kosten einer Badmodernisierung.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Anders als bei vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung spielt die Höhe des Pflegegrads für diesen Zuschuss keine Rolle.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung beauftrage?

Dann lehnt die Pflegekasse in der Regel ab. Der Zuschuss setzt voraus, dass die Kasse den Bedarf vorab prüfen konnte. Warte immer die schriftliche Bewilligung ab.

Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?

Ja, wenn sich die Pflegesituation nachweislich ändert und dadurch neue Umbauten nötig werden. Dann entsteht ein neuer Anspruch von bis zu 4.180 Euro für die nächste Maßnahme.

Zahlt die Pflegekasse auch in der Mietwohnung?

Ja, der Zuschuss hängt nicht am Eigentum. Du brauchst aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bevor du den Antrag stellst und den Umbau beauftragst.

Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Umbau?

Nach Einreichen der Originalrechnung überweisen die meisten Kassen innerhalb von zwei bis vier Wochen. Ein getrennt ausgewiesener Lohnanteil hilft dir später bei der Steuererklärung.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Fördersätze vor Antragstellung prüfen.

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